Fahrrad und E-Bike Leasing
Was ist Dienstfahrrad-Leasing?
Bereits seit 2012 können Arbeitnehmer über spezialisierte Leasing-Anbieter Fahrräder und E-Bikes „vergünstigt“ leasen.
Du bezahlst das Bike dabei nicht direkt an uns als Händler. Vielmehr behält dein Arbeitgeber den monatlichen Betrag für das Bike-Leasing von deinem Bruttogehalt ein (Gehaltsumwandlung). Dabei mindert sich dein Nettogehalt i. d. R. nur geringfügig und es entsteht ein sog. geldwerter Vorteil. Um diesen geldwerten Vorteil (Sachleistung statt Gehalt) auszugleichen, werden für alle neu abgeschlossenen Leasingverträge pauschal 0,5 % des Bike-Listenpreises monatlich versteuert.
Nach Ablauf der Leasinglaufzeit hast du (je nach Leasingvertrag) die Möglichkeit, das E-Bike entweder zurückzugeben und ein neues Modell zu erhalten oder du kaufst das bislang durch den Arbeitgeber geleaste und von dir genutzte (also „gebrauchte“) Fahrrad zu einem attraktiven Preis.
Ist ihr gesuchter Leasingpartner nicht dabei? Fragen Sie uns nach weiteren Anbietern!